Haft nicht angetreten und vom schlechten Gewissen geplagt

Weil einen 31-jährigen Deutschen wahrscheinlich sein Gewissen geplagt hatte, fragte er gestern Nachmittag bei der Bundespolizei Leipzig nach, ob gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt.
Leipzig (ots) - Gesuchter Betrüger stellt sich der Polizei
Die Polizei stellte fest, dass ein Mann, der bei ihnen auftauchte, von der Staatsanwaltschaft Augsburg gesucht wurde. Er war Anfang April wegen Betrugs mit einem Vollstreckungshaftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben worden.
Der Mann erhielt eine Strafe von 1.600 Euro oder alternativ 40 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Da er die Geldstrafe nicht zahlte, forderte ihn das Amtsgericht Augsburg auf, die Haft anzutreten.
Als er dieser Aufforderung ebenfalls nicht nachkam, suchte ihn offenbar das Gewissen heim, und er erschien freiwillig bei der Bundespolizei in Leipzig. Die Beamten eröffneten ihm seinen Haftbefehl und überführten ihn anschließend in die Justizvollzugsanstalt Leipzig.
Quelle: dpa/Text bearbeitet mit KI durch freenet (weitere Infos)