Meniskusschaden bei Profihandballern als Berufskrankheit anerkannt

Meniskusschaden bei Profihandballern als Berufskrankheit anerkannt
Ein Meniskusschaden ist für Profihandballer als Berufskrankheit anerkannt worden.
Köln (SID) - Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor, das damit ein erstinstanzliches Urteil des Sozialgerichts Reutlingen aufhob.
Der frühere Bundesligaspieler K. hatte die Berufsgenossenschaft (BG) verklagt, nachdem diese einen Antrag, seinen Meniskusschaden als Berufskrankheit nach Nr. 2102 der Anl. 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung anzuerkennen, abgelehnt hatte.
Dem Anspruch des Klägers stehe "grundsätzlich nicht entgegen, dass dieser bei einer Aufnahme des Handballsports im Kindesalter und nach Durchlaufen aller Jugendmannschaften bis zum Übergang in den Lizenzspielerkader bereits einer erheblichen Meniskusbelastung mit möglicherweise vorauseilenden Veränderungen unterlag", hieß es im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg.