Amtlich: Jenny Elvers wurde von ihrem Verlobten geschlagen
Das Gericht bestätigt: Steffen von der Beeck hat seine Verlobte Jenny Elvers geschlagen. Der Unternehmer klagte gegen entsprechende Berichte der "Bild"-Zeitung" - und scheiterte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Rechtsstreit zwischen der "Bild"-Zeitung und Steffen von der Beeck (46), dem Verlobten von Jenny Elvers (44), ist entschieden. Der Unternehmer hatte versucht, einen Bericht über eine angebliche Handgreiflichkeit gegenüber Elvers zu unterbinden - und scheiterte. Das Gericht sah es dem Blatt zufolge als erwiesen an, dass die Attacke tatsächlich stattgefunden hatte. Rechtskräftig ist das Urteil jedoch noch nicht. Über seinen Anwalt kündigte Beek bereits an, Rechtsmittel gegen die aktuelle Entscheidung einlegen zu wollen.
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Es passierte im Liebes-Urlaub
Das war geschehen: Im Sommer 2014 soll Jenny Elvers selbst bei der "Bild" angerufen und über eine Prügel-Attacke ihres, damals noch, Lebensgefährten Steffen von der Beeck während eines gemeinsamen Griechenland-Urlaubs des Paares berichtet haben. Als Beleg soll sie sogar drei Fotos geschickt haben, die das Ausmaß ihrer Verletzungen zeigen sollen.
Die "Bild" veröffentlichte daraufhin einen entsprechenden Beitrag, der von der Attacke berichtete. Doch nach Erscheinen des Artikels am 02. August 2014 habe Elvers plötzlich Gegenteiliges behauptet. Die Attacke habe es nie gegeben. Auch Steffen von der Beeck bestritt die Geschehnisse und reichte Klage gegen die Zeitung ein - die Berichterstattung solle unterlassen werden. Pikant: Einen Tag vor dem Erscheinen hatte Elvers ein Bild ihres geschwollenen Ohres auf Facebook gepostet und schrieb, sie habe die Verletzung beim Baden davon getragen.
Klage gescheitert
Nun habe das Landgericht Köln entschieden, dass "kein Unterlassungsanspruch, kein Anspruch auf Richtigstellung und Geldentschädigung" bestehe. Weiter heißt es im Urteil der "Bild" zufolge unter dem Aktenzeichen 28 O 554/14: "Die Beklagte hat zur Überzeugung der Kammer bewiesen, dass der Kläger (Steffen von der Beeck) die Zeugin Elvers während des gemeinsamen Urlaubs auf Kreta schlug und hierdurch die unstreitigen Verletzungen im Gesicht hervorrief."
Ebenso interessant ist diese Passage: "Wer den Rechtsfrieden bricht und durch diese Tat und ihre Folgen Mitmenschen angreift oder verletzt, muss sich nicht nur den hierfür verhängten strafrechtlichen Sanktionen beugen, sondern er muss auch dulden, dass das von ihm selbst erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf den dafür üblichen Wegen befriedigt wird!"
Weiter heißt es bei der "Bild"-Zeitung, Elvers und von der Beeck haben sich nach dem Vorfall verlobt. Das Urteil sei allerdings noch nicht rechtskräftig. Beecks Anwalt kündigte bereits an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen: "Unser Mandant wird (...) selbstverständlich Rechtsmittel gegen die aktuelle Entscheidung einlegen, die so keinen Bestand haben wird. Es steht keinesfalls rechtskräftig fest, dass unser Mandant Frau Elvers geschlagen hat." Das letzte Wort ist hier offenbar noch nicht gesprochen.