Diese 15 Dinge sollte man niemals bei der Arbeit googeln
Diese 15 Dinge sollten Sie auf der Arbeit niemals googeln
Ob Sie es glauben oder nicht, ein fragwürdiges Online-Verhalten und zu viele private Google-Suchen während der Arbeitszeit können Sie den Job kosten. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Arbeit lieber nicht googeln sollten.
Mal kurz bei Facebook einloggen oder dem Partner eine süße Message schicken – was privat kein Problem ist, kann auf der Arbeit zum Verhängnis werden. Denn mal ehrlich: Wofür wird man bezahlt? Genau, für’s Arbeiten, nicht für’s mehr oder weniger sinnlos Herumgoogeln. Doch darf ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter überwachen, um ein solches Verhalten zu entdecken? Und was sollten Sie bei der Arbeit niemals googeln?
Was Sie bei der Arbeit niemals googeln sollten
Dank moderner Technik haben Arbeitgeber die Möglichkeit, alles nachzuverfolgen, was auf Arbeitscomputern passiert. Das beinhaltet Telefongespräche , verschickte E-Mails, Suchanfragen und natürlich alle Aktivitäten im Internet.
Jegliche persönlichen Daten und jedes Verhalten werden auf den Arbeitsgeräten gesammelt und sind abrufbar, auch wenn die Browser-Daten nachträglich gelöscht werden. Damit Sie nicht in die Bredouille kommen, zeigen wir Ihnen in unserer Bildershow 15 Dinge, die Sie niemals bei der Arbeit googeln sollten.
Ist Mitarbeiterüberwachung erlaubt?
Prinzipiell hat der Arbeitgeber kein Recht auf Mitarbeiterüberwachung. Die Formen der Überwachung von Mitarbeitern sind daher gesetzlich streng geregelt. So ist beispielsweise eine Überwachung des Arbeitscomputers verboten , wenn eine Privatnutzung im Arbeitsvertrag erlaubt wurde.
Ist die Privatnutzung nicht ausdrücklich erlaubt , ist eine Kontrolle durch den Arbeitgeber in Stichproben möglich, nicht aber flächendeckend auf allen Rechnern.
Der Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter also nur mit triftigem Grund beobachten. Sonst verstößt er gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das gesetzlich festgehaltene allgemeine Persönlichkeitsrecht .
Kündigung wegen Google-Suchanfragen
Ist die Privatnutzung der geschäftlichen Geräte nicht ausdrücklich verboten worden, dann darf Ihnen Ihr Arbeitgeber nur auf Basis von privaten Google-Suchen nicht kündigen.
Generell bedarf es zunächst einer Abmahnung , bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann. Allerdings wirft man bereits dann ein schlechtes Licht auf sich, kann seinem Image und damit auch der eigenen Karriere schaden.
Privates Surfen
Privates Surfen kann dann zum Verhängnis werden, wenn der Chef nach Kündigungsgründen sucht. Dann wird er vermutlich auch Ihr Internetverhalten genauer prüfen. Entdeckt er, dass Sie im letzten Monat teilweise mehrere Stunden mit der nächsten Urlaubsplanung oder auf Facebook verbracht haben, dann kann das als Grund für die Suspendierung dienen.
Das Löschen der Browser-Daten wird Ihnen da nicht weiterhelfen. Die meisten IT-Abteilungen können immer noch die Computer-Nutzung überwachen; die Daten werden zudem auf dem Arbeitsrechner gespeichert.
Suchanfragen reduzieren
Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB ) ist die private Internetnutzung am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten , es sei denn der Arbeitgeber duldet das offensichtlich oder erlaubt es sogar. Aber selbst dann sollten die persönlichen Suchanfragen auf ein Minimum reduziert werden.
Denn mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages ist die Nutzung der Arbeitszeit für das Arbeiten, nicht für Privates reserviert. Exzessives Surfen im Netz verletzt daher die Leistungspflicht. Man begeht Arbeitszeitbetrug.
Warum der Arbeitgeber seine Mitarbeiter vermutlich kontrolliert
Doch warum ist das ein so großes Problem , wenn ein Arbeitnehmer hin und wieder etwas Privates auf dem Arbeitscomputer googelt? Cyberexperten sehen ein großes Risiko darin, das Privatleben mit der Arbeit zu vermischen, für einen selbst und auch für das Unternehmen.
So berichtete der „Business Insider“ von einer Umfrage des Software-Unternehmens „Check Point“ unter mehr als 700 IT-Experten. Knapp ein Drittel der befragten Experten glaubt, dass jüngste Sicherheitslücken durch die Nachlässigkeit der Mitarbeiter bei der Nutzung ihrer Arbeitsgeräte entstanden sind.
Klausel in Nutzungsrichtlinien auf Arbeitsgeräten
Was viele ebenfalls nicht wissen: Nicht nur kann der Arbeitgeber Zugriff auf alle Aktivitäten des Arbeitscomputers erhalten, sondern er ist automatisch im Besitz persönlicher Daten , wenn diese auf dem Rechner abgespeichert werden.
Darunter zählen Fotos, gespeicherte Dokumente wie Steuererklärungen und auch Passwörter , die auf Webseiten für schnelleren Login gespeichert wurden.
Wie der „Business Insider“ berichtete, gibt es laut der „Society of Human Resource Management” (SHRM) häufig eine Klausel in den Computer-, E-Mail- und Internet-Nutzungsrichtlinien von Unternehmen. Diese besagt, dass der E-Mail-Verkehr und andere elektronische Kommunikation auf Arbeitsgeräten im Besitz des Unternehmens ist und das Unternehmen damit das Recht hat, diese Daten zu untersuchen.
Sicher ist sicher
Wenn Sie das nächste Mal zu einer privaten Google-Suche bei der Arbeit ansetzen: Gehen Sie lieber einmal davon aus, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber in irgendeiner Form überwacht werden, auch, wenn es vielleicht nicht der Fall ist. Vorsicht ist schließlich besser als Nachsicht.
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