Shop ApothekeErgänzungsfuttermittel für Gelenke, Sehnen und Bänder bei Hunden Petvital® GAG Tabletten Für Gelenke, Sehnen & Bänder Petvital® GAG dient der hochwertigen Versorgung des Bewegungsapparates mit Glykosaminoglykanen (Gag) Durch den hohen Anteil an Glykosaminoglykanen werden Bindegewebssrukturen wie Sehen, Bänder, Gelenkknorpel und Bandscheiben stabilisiert und regeneriert. Petvital® GAG besteht aus natürlichen Substanzen, die für die Funktions- & Leistungsfähigkeit sowie die Belastbarkeit des Bewegungsapparates unerlässlich sind: Aminosäuren und Seealgenmehl: als schnell verfügbare Schwefelspender, Grünlipp-Muschelfleischmehl: zur Versorgung des Bindegewebes und der Gelenkknorpel mit Glycosaminoglykanen, Chondroitin-4-und -6-sulfat, Heparin- & Heparansulfat sowie Omega-3-Fettsäuren Vitamin E und Selen: als Zellschutzfaktoren, die vor allem dem Abbau zellzerstörender Stoffwechselprodukte dienen. Vitamin E fördert zudem die Ausdauer, Schnelligkeit und Leistungsbereitschaft stärkt die Leistungsfähigkeit bei erhöhter Beanspruchung (Training, Wettkampf, Jagd, Trächtigkeit, Säugezeit) erhöht die Lebensqualität insbesondere von älteren Hunden unterstützt im letzten Drittel der Trächtigkeit den optimalen Aufbau der Bindegewebsstruktur der Welpen trägt in der Aufzuchtphase zur optimalen Entwicklung der Sehnen, Knorpel und Gelenke bei ergänzt die tägliche Futterration mit wertvollen Naturstoffen bei hoher biologischer Wertigkeit wird aufgrund seiner (natürlichen) Zusammensetzung hervorragend akzeptiert Zusammensetzung: 30% Grünlipp-Muschelfleischmehl (Perna canaliculus), Fischmehl, Hefe, 13 % Seealgenmehl, Calciumcarbonat Zusammensetzung: Rohprotein 35,0%, Rohasche 25,9% Rohfett 7,3%, Rohfaser 1,0%, Calcium 7,0%, Phosphor 1,1% Fütterungsphysiologische Analytische Bestandteile je kg: 23.000mg DL- Methionin, 10.000mg Vitamin E (als alpha-Tocopherolacetat), 12mg Selen (als Natriumselenit) Fütterungsempfehlung pro Tier und Tag: 1 Tablette pro 10kg Körpergewicht (max. 5 Tabletten) Die angegebene Fütterungsempfehlung darf nicht überschritten werden.