ipillNiacin bildet den Sammelbegriff f�r die Stoffe Nicotins�ure und Nicotinamid. Mit den in Tabak enthaltenen Stoffen haben sie allerdings nichts zu tun. Sie �bernehmen wichtige Aufgaben im gesamten Stoffwechsel. So �berwacht das Vitamin die Kollagen- und Pigmentbildung in der Haut und beeinflusst so die Wirkung von UV. Niacin Kapseln von Allpharm Premium Eine Besonderheit bildet die Wirkung von Niacin im Nervensystem indem es die Bildung von Botenstoffen des Gehirns (wie z.B. Adrenalin), reguliert und damit Garant f�r eine gute Funktion des Gehirnes ist. Bei Mangel kommt es zu Ausfallerscheinungen und Missempfindungen im Bereich des Nervensystems und sp�ter zu Ver�nderungen an der Haut. Im Extremfall kann es zur Ausbildung der Krankheit "Pellagra? kommen, an der auch Kolumbus bei der R�ckkehr aus der neuen Welt litt. Gef�hrdet f�r einen Mangel an Niacin sind Patienten, die an Darmerkrankungen leiden, �ltere Menschen und Schwangere. Allpharm Premium ? Das beste aus der Natur f�r Sie zu Hause? Seit vielen Jahren steht Allpharm f�r h�chste Qualit�t. Unsere hauseigene Premium-Produktlinie f�rdert die Gesundheit in besonderem Ma�e und setzt ausschlie�lich auf beste Inhaltsstoffe. Diese hochwertigen Zusammensetzungen finden sich in unseren Nahrungserg�nzungsmitteln und unseren kosmetischen Produkten wieder. Produktmerkmale & Hinweise Hergestellt in Deutschland Gluten- und laktosefrei Nahrungserg�nzungsmittel sollten nicht als Ersatz f�r eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ern�hrung und eine gesunde Lebensweise verwendet werden. Die angegebene empfohlene Tagesdosis darf nicht �berschritten werden. Au�erhalb der Reichweite kleiner Kinder aufbewahren. K�hl, trocken und gut verschlossen lagern. Netto-F�llmenge 70 Kapseln = 33,6 g Zutaten Maisst�rke, Gelatine (Kapselh�lle), Nicotinamid, Farbstoff Titandioxid. Verzehrempfehlung T�glich 1 Kapsel mit etwas Fl�ssigkeit einnehmen. 1 Kapsel enth�lt 54 mg Niacin. Tagesverzehrmenge (1 Kapsel) enth�lt Niacin 54 mg (338 %*). ** der empfohlenen Referenzmenge gem�� Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).